Boote - Flöße - Kajaks

AGBs


  1. Versicherungen: Im Charterpreis sind folgende Versicherungen enthalten: Haftpflichtversicherung für Personenschäden; Haftpflichtversicherung für Sachschäden. Für Schäden am Boot haftet der Mieter, es besteht keine Vollkaskoversicherung!
  2. Kaution / Haftung: Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer im Stützpunkt eine Kaution in Bar. Der Vercharterer ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Fahrtende. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers nicht ausgeschlossen.
  3. Fahrgebiet / Versicherungsschutz: Die Charter gilt für das durch die Übernahme und Rücknahme vorgegebene Fahrgebiet. Der Charterer verpflichtet sich, das Fahrgebiet nicht zu verlassen. Er bestätigt zu wissen, dass außerhalb des Fahrtgebietes Versicherungsschutz nicht besteht. Das Fahrgebiet sind die südlichen Berlin- Brandenburger Gewässer.
  4. Buchungsbestimmungen: Für Buchungen empfehlen wir, das Risiko durch das Coronavirus und die damit verbundenen Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, sollte Ihre Buchung nicht (mehr) kostenlos stornierbar sein, ist eine Stornierungsgebühr bei Stornierung fällig.
  5. Rücktritt / Stornokosten Tritt der Charterer von diesem Vertrag zurück, so belaufen, sich die Stornokosten in der Regel: auf 35% bis 45 Tage, auf 50 % bis 30 Tage, auf 85% bis 15 Tage, danach auf 100% vor vereinbarter Übernahme, des Charterpreises. Der Rücktritt ist schriftlich per Einschreiben zu erklären. ( Wetterbedingte Stornierungen oder Absagen aus Gründen die der Vercharterer nicht zu verantworten hat, gehen ausschließlich zu Lasten des Charterers. In Fällen wo keine Stornogebühr erhoben wird, ist eine Unkosten-Umbuchungspauschale von € 50,- fällig. Es wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen! Die Stornierungsbedingungen werden durch die aktuellen Pandemiebedingungen nicht ausgesetzt. Eine kostenfreie Stornierung ist nur dann möglich, wenn von Amtswegen der Bootssport verboten ist.
  6. Rückgabe / Verspätungen: Der Charterer hat das gecharterte Boot gründlich gereinigt zum Ablauf der Charterperiode vor Einbruch der Dunkelheit an den Liegeplatz zu bringen, so dass ein ausführlicher Auscheck im Hellen nach Checkliste erfolgen kann. Verspätet sich der Charterer und es ist dadurch nicht möglich das Boot termingerecht dem Folgekunden geordnet zu übergeben, haftet der verspätete Charterer. Ist eine Sonderöffnung des Hafen nötig, geht das zu Lasten des Charters. Ist das Boot bei der Rückgabe nicht gründlich gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers durchführen zu lassen. Die Reinigungspauschale beträgt bei normaler Verschmutzung minimal 20,-€.
  7. Übergabe / Einweisungen: Der Charterer verpflichtet sich an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen ( Tagesfahrten 30 min, Mehrtagesfahrten 45 min vorher ) und ein hierüber zu errichtendes Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Charterer verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls.
  8. Schäden / Unfälle: Treten während der Charterperiode außerhalb des Heimhafens Schäden am Boot oder Ausrüstung aus, hat der Charterer den Vercharterer unverzüglich fernmündlich oder telegrafisch zu informieren. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger fremder Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes, oder nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vercharterers zulässig. Bei allen Schleppvorgängen sind zur vermeiden hoher Bergungskosten nach Möglichkeit nur eigene Tampen zu verwenden. Der Charterer erstellt eine Mängel- und Verlustliste, die er bei Rückgabe des Bootes dem Vercharterer übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen in der Schraube oder dergl.) ist bei Rückgabe des Bootes zu melden.
  9. Rückgabe / Rückführung: Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum Ende der Charterperiode, aus Gründen die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, so ist der Charterer verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Charterperiode bis zur Rückgabe des Bootes den Charterpreis, zeitanteilig berechnet, zu zahlen. In Schadensfällen wird der Vercharterer alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend machen und Erträge hieraus auf den Charterpreis an rechnen. Verlässt der Charterer das Boot an einem anderen als den vereinbarten Ort, aus Gründen die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückgabe des Bootes. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
  10. Nutzungsverhalten / Schadensvermeidung: Der Charterer verpflichtet sich, das gecharterter Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Charterer haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:
    1. Nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keinen kommerzielle Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten genutzt werden.
    2. Keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen.
    3. Anderer Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen.
    4. Bei anhaltenden Windstärken von 6 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen.
    5. Das Boot weder untervermieten noch verleihen.
    6. Bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, durch Aufslippen auf Kosten des Charterers veranlassen und den Vercharterer benachrichtigen.
    7. Keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache).
    8. Bei Reinigung des Bootes keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putzmittel verwenden.
  11. Motornutzung: Der Ölstand des Motors ist täglich zu prüfen, Schäden die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers.
  12. Regressansprüche / Fristen: Regressansprüche richten sich gegen den Vercharterer / Eigner und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe der im Vertrag festgelegten Chartergebühr. Reklamation müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung eingehen.
  13. Bei verspäteter Rückgaben entliehener Boote, ist eine Gebühr von 30€ je angerissener Stunde, zuzüglich zur erhöhten Miete und bei Rückgaben die Sonderöffnungen nötig machen, zusätzlich eine Sonderöffnungspauschale von 50 € durch den Mieter zu entrichten. Sollten Folgemieter nicht planmäßig Ihr Boot übernehmen können, sind Ausfallschäden ebenfalls zu übernehmen.
  14. Bootsmieter / Mindestalter: Aus Erfahrung verleihen wir nur Motorboote an Kunden die ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
  15. Illegal abgestellter Müll wird kostenpflichtig durch den Verchaterer entsorgt. Müll der im angrenzenden Straßengebiet hinterlassen wird, führt zu einer Anzeige incl. der kostenpflichtigen Entsorgung. Reinigungs-und Entsorgungspauschale mindestens 50,- €.
  16. Musikanlagen: Das mitführen oder betreiben von Musikanlagen über 10 Watt durch den Charterer oder seine Crew, ist auf unseren Booten & Flößen nicht gestattet. Wird dem Vercharterer ein Verstoß bekannt, kann bei der Rückgabe bis 100% der Kaution als Vertragsstrafe einbehalten werden.
  17. Alkoholisierten Fahrgemeinschaften können wir aus Versicherungs-und Sicherheitsgründen keine Boote vermieten. Wir bitten darüber hinaus während der Bootsfahrt nur wenig Alkohol zu konsumieren.
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